Abmahnung vs Urheberrecht

Wenn ich lese, eine Journalistin lässt einen Blog abmahnen, bekomme ich schon Atembeschwerden. Doch bevor ich den Link postete, wollte ich erst einmal selbst sehen, um was es sich dabei überhaupt handelte.

Ich bin gegen Abmahnungen und dagegen das Urheberrecht zu verletzen, das ist bekannt. Aber manchmal sind Abmahnungen durchaus berechtigt, wie jüngste Fälle beweisen.

Nun stellt sich aktuell Folgendes dar: Der Blogger Philipp erhielt vom Anwalt der Journalistin Eva Schweizer eine Abmahnung. Der Grund: Er wies in seinem Blog „nom nom nom“ auf einen Artikel von Frau Schweizer hin, der bei zeit-online.de erschien.

Tatsächlich kopierte er mehrere Absätze ihres Artikels, verlinkte zwar zur Originalseite, erwähnte die Urheberin jedoch nicht.

Philipp ist hier tatsächlich zu weit gegangen. Zitieren bedeutet: Einen Satz, eine besondere Äußerung oder einen Abschnitt anzuzeigen. diesen eindeutig als Zitat zu kennzeichnen, sowie den Verfasser und die Quelle, also die Seite mit dem kompletten Text, anzugeben und zu verlinken.

Das ist hier nur teilweise geschehen.

Somit kann ich Frau Schweizers Ärger verstehen. Ihre Abmahnung halte ich aber für übertrieben und erscheint mir, als wolle hier nur ein bisschen verdient werden.  Vielleicht hat sie aber auch nur überreagiert, das kann passieren, genauso wie Fehler bei Bloggern oder im journalistischen Bereichen geschehen können.

Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber ich bin der Meinung, Frau Schweizer hätte dem Blogger Philipp eine Mail schicken können, mit der Bitte, den Text entsprechend zu kennzeichnen, zu kürzen oder zu entfernen. Ein realistisches Ultimatum in der E-Mail bzw. im Anschreiben und dem Hinweis, wenn dem nicht nachgekommen wird, müsse sie leider einen Anwalt einschalten, wäre der richtige Weg gewesen. Schließlich will sie doch nicht zu den abmahnwütigen, unseriösen Kandidaten des Webs gehören.

Hier haben beide Seite nicht richtig gehandelt.

Es wäre schön, wenn sich Philipp und Frau Schweizer die Hände reichen, sie ihre Abmahnung zurücknehmen und er den Text entsprechend kennzeichnen und kürzen würde.

Zum Artikel, indem über die Abmahnung berichtet wird.

Philipps „berüchtigter“ Blogeintrag.

Mach es wie die Gebrüder Grimm: Erzähl es weiter.